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Zuständigkeit (Stand 01.10.2023)


Justizvollzugsanstalt Rottweil, Hauptanstalt

Männer - geschlossener Vollzug -
Untersuchungshaft an Untersuchungsgefangenen, die keine jungen Untersuchungsgefangenen sind

Justizvollzugsanstalt Rottweil, ASt. Hechingen

Männer - geschlossener Vollzug -
Untersuchungshaft an Untersuchungsgefangenen, die keine jungen Untersuchungsgefangenen sind

Justizvollzugsanstalt Rottweil, ASt. Oberndorf

Männer - geschlossener Vollzug -
Jugendstrafen (auch nach Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug (§ 89b Absatz 1 und 2 JGG)) und Freiheitsstrafen nach §114 JGG an Verurteilten, die einer Drogentherapie bedürfen

Justizvollzugsanstalt Rottweil, ASt. Villingen-Schwenningen

Männer - geschlossener Vollzug -
Untersuchungshaft an Untersuchungsgefangenen, die keine jungen Untersuchungsgefangenen sind

Aus Verfahrensgründen und Gründen der Vollzugsorganisation kann in Einzelfällen von der vorgegebenen Zuständigkeitsregelung abgewichen werden.

Den vollständigen Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.




















 
 
 
 
 
 

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