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Bitte beachten Sie:

Besuchstermine können nur von Montag bis Freitag jeweils zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr unter den jeweils angegebenen Telefonnummern vereinbart werden.



Besuchsmodalitäten

In der Justizvollzugsanstalt Rottweil mit Außenstellen Hechingen, Oberndorf und VS-Villingen gelten eine Reihe von Sicherheitsbestimmungen, die unbedingt eingehalten werden müssen, um einen reibungslosen und ungestörten Besuchsablauf zu gewährleisten. Wir bitten Sie deshalb, sich an die Besuchsbestimmungen zu halten und den Anweisungen des Anstaltspersonals nachzukommen. 

Besuche können nur nach Voranmeldung zu den unten jeweils aufgeführten Besuchszeiten gestattet werden. Für Rechtsanwälte und Besucher, welche die Justizvollzugsanstalt in dienstlichem Auftrag aufsuchen, können abweichende Regelungen gelten, die Sie bitte telefonisch unter der für die jeweilige Teilanstalt unten angegebene Telefonnummer erfragen.

 

Die Anmeldung zu den Besuchen ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr unter den unten für die jeweilige Teilanstalt angegebenen Telefonnummern möglich.

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Besuchstermins und die Gestattung eines Besuches ist, dass der Gefangene Sie zuvor als möglichen Besucher der Justizvollzugsanstalt gegenüber benannt hat. Sollte dies bisher nicht der Fall sein setzen Sie sich diesbezüglich bitte schriftlich mit dem Gefangenen in Verbindung, damit er Sie und die möglichen weiteren Besucher nachbenennt.

 

Halten Sie bitte die vereinbarten Besuchszeiten ein, da ansonsten die Besuchszeit gekürzt werden muss. Sollten Sie verhindert sein, den vereinbarten Besuchstermin wahrzunehmen, teilen Sie dies der Justizvollzugsanstalt bitte rechtzeitig mit.

Besuche an Wochenenden und Feiertagen sind leider nicht möglich.

 

Wenn Sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen wollen, benötigen Sie i.d.R. eine richterliche Besuchserlaubnis, die Sie selbst zuvor bei dem Gericht beantragen müssen, welches für das gegen den Gefangenen geführte Verfahren zuständig ist. Ob Sie eine richterliche Besuchserlaubnis benötigen erfragen Sie bitte bereits bei der Terminvereinbarung.

 

Die Anzahl der Besucher ist auf 3 Personen beschränkt, wobei Kinder jeglichen Alters als Besucher mit berücksichtigt werden müssen. Bringen Sie bitte bei jedem Besuch und für jede Besuchsperson einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Führerschein genügt nicht!) mit, da ansonsten kein Einlass gewährt werden kann. Der Ausweis wird während des Besuchs in der Justizvollzugsanstalt hinterlegt. Aus Sicherheitsgründen können beim Betreten der Justizvollzugsanstalt Körperkontrollen und Kontrollen der mitgeführten Gegenstände erfolgen.

 

Beim Besuch dürfen außer Kleidung/Wäsche, sofern dem Gefangenen das Tragen von Privatkleidung gestattet ist, keine weiteren Gegenstände abgegeben werden.

Das Mitführen unerlaubter oder gefährlicher Gegenstände ist nicht gestattet. Mobiltelefone und sonstige unerlaubte oder gefährliche Gegenstände werden während des Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt in einem Schließfach verwahrt. Versuche, verbotene und nicht ausdrücklich genehmigte Gegenstände, insbesondere z.B. auch Rauschgift, in die Justizvollzugsanstalt einzubringen, müssen zur Anzeige gebracht werden und führen zum Ausschluss von weiteren Besuchen.

 

Bitte beachten Sie, dass jede Kontaktaufnahme mit dem Gefangenen von außen, z.B. über das Zellenfenster, auch vor und nach dem Besuch, verboten ist und gem. § 115 OwiG zur Anzeige gebracht werden muss. Ferner kann dies auch zum Besuchsausschluss führen.

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